Erste Anklage 1993–1994

1993 musste sich Michael Jackson erstmals mit dem Vorwurf des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger auseinandersetzen. Evan Chandler, der Vater eines Kindes, das zeitweise auf seiner Neverland-Ranch gewohnt hatte, erhob Vorwürfe, Michael Jackson habe seinen Sohn Jordan Chandler sexuell missbraucht. Den für 1994 angesetzten strafrechtlichen Prozess wendete Jackson ab, indem er dem möglichen Opfer sexueller Belästigungen – dem damals 14-jährigen Jordan Chandler – außergerichtlich eine Abfindung in Höhe von 20 Millionen US-Dollar zahlte und dieser für die Staatsanwaltschaft als Hauptbelastungszeuge nicht mehr zur Verfügung stand. Die Eltern des Jungen erhielten jeweils 1,5 Millionen US-Dollar, der Anwalt Larry Feldman drei Millionen US-Dollar. Die Staatsanwaltschaft musste ihre Ermittlungen einstellen, da trotz intensiver Untersuchungen (u. a. einer rechtsmedizinischen Untersuchung Jacksons) und Nachforschungen außer der Aussage des betroffenen Jungen keine belastenden Indizien oder weiteren Zeugen ausfindig gemacht werden konnten – obwohl die Staatsanwaltschaft sogar eine Reise nach Australien antrat, um weitere Belastungszeugen zu finden. Ziel war u. a. ein Interview mit Brett Barnes, einem weiteren Minderjährigen aus Jacksons Umfeld, der die Missbrauchsvorwürfe jedoch nicht bestätigte. Ohne Strafantrag des Opfers war eine Anklageerhebung gegen einen des Kindesmissbrauch Verdächtigen in Kalifornien nicht möglich.

Im Laufe des Prozesses von 2005 merkte Anwalt Thomas Mesereau an, dass er Jacksons damalige Zahlung an Chandler als Fehler ansehe und Jackson bereits damals besser beraten gewesen wäre, vor Gericht zu kämpfen und die Vorwürfe aus dem Weg zu räumen.

Zweite Anklage 2003 und Prozess 2004/2005

1999 wurde die Strafprozessordnung Kaliforniens geändert, so dass in Kindesmissbrauchsverfahren auch ohne Mithilfe des Opfers ermittelt und angeklagt werden kann. Am 19. November 2003 wurde bekannt, dass der Staatsanwalt von Santa Barbara County, Tom Sneddon, erneut wegen Verdachts auf mehrfachen Kindesmissbrauch Haftbefehl gegen den Popstar erwirkt hatte. Einen Tag zuvor wurde das Anwesen Neverland von 70 Ermittlern der Polizei durchsucht. Am 20. November 2003 stellte sich Michael Jackson den Behörden und wies alle Vorwürfe zurück. Nachdem Jackson vor laufenden Kameras in Handschellen abgeführt worden war, wurde er noch am selben Tag gegen eine Kaution von drei Millionen US-Dollar freigelassen. Begründet wurde die hohe Kautionssumme damit, dass Jackson kein gewöhnlicher Angeklagter sei.

Sneddon hatte bereits im Verfahren im Jahr 1993 gegen Jackson ermittelt. Ihm wurde nachgesagt, einen persönlichen Rachefeldzug gegen den Künstler zu führen. Angeblich ist Sneddon der Jackson-Song D.S. auf HIStory gewidmet. „D.S.“ steht zwar laut Songtext im Album-Booklet für einen „Dom Sheldon“, und die Zeile „Dom Sheldon is a cold man“ wird im Song mehrfach wiederholt; auf die Ähnlichkeit zu „Tom Sneddon“ wiesen aber bei Erscheinen des Albums viele Rezensenten hin.

Die erste Voranhörung im Prozess gegen Jackson fand am 16. Januar 2004 statt. Die Hauptverhandlung, die von einem Medienaufgebot aus aller Welt begleitet wurde, begann Anfang 2005. Beim ersten Termin erhielt Jackson von Richter Rodney Melville eine Rüge, weil er zwanzig Minuten zu spät erschienen war. Jackson erklärte sich erwartungsgemäß für „nicht schuldig“. Die Auswahl der Jury-Mitglieder begann am 31. Januar 2005 in Santa Maria. Die 12-köpfige Jury bestand aus acht Frauen und vier Männern im Alter von 20 bis 79 Jahren.

Medienberichten zufolge erlitt Michael Jackson am 15. Februar 2005 auf dem Weg in den Gerichtssaal einen Schwächeanfall und wurde in die Notaufnahme eines Krankenhauses eingeliefert. Nach mehreren skurrilen Auftritten − unter anderem erschien Jackson in einem Pyjama zur Verhandlung und verlangte eine Vertagung, weil er einen Spinnenbiss in den großen Zeh erlitten habe − wurde an Jacksons Zurechnungsfähigkeit gezweifelt.

Am 30. April 2005 wurde Michael Jackson offiziell in zehn Punkten angeklagt. Sein Anwalt Thomas Mesereau plädierte auf „nicht schuldig“.

Am 13. Juni 2005 wurde Jackson in allen zehn Anklagepunkten einstimmig freigesprochen.

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